Impressum

Verantwortlich:

Karl Büttner

 

Kontakt:

Sommerstr. 11, 83253 Rimsting

 

Umsatzsteuer-ID:

139/208/40013

 

 

 

 

Der übliche Wahnsinn

Rechtliche Hinweise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von dem Ferienhaus Büttner, Sommerstr. 11, 83253 Rimsting.
  2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Angebote des Ferienhauses Büttner sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Ferienhauses Büttner zustande. Dem Ferienhaus Büttner steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses, Flächen sowie  die  Nutzung  der Flächen  zu Vorstellungsgesprächen,  Verkaufs-  und  ähnlichen  Veranstaltungen  ist  grundsätzlich  nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienhauses Büttner.
  3. Der  Kunde  erwirbt  keinen  Anspruch  auf  die  Bereitstellung  bestimmter  Zimmer.  Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Ferienhaus Büttner am Anreisetag ab 15.00 Uhr in Anspruch zu nehmen  (Check-in-Zeit).  Der  Kunde  hat  keinen  Anspruch  auf  frühere  Bereitstellung.  Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Ferienhauses Büttner spätestens um 10.00 Uhr  (Check-out-Zeit)  geräumt  zur  Verfügung  zu  stellen.  Danach  kann  das  Hotel  aufgrund  der  verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

III. Preise, Zahlung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Ferienhauses Büttner zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Ferienhauses Büttner an Dritte.
  2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine  anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Ferienhaus Büttner allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
  3. Die Abrechnung erfolgt in Euro (€). Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung  werden  mit dem  Tag  der  Valutierung  in  Anrechnung  zur  Gesamtrechnung  gebracht.
  4. Anreise ist immer Samstags ab 15:00 Uhr. Bei Buchung bitten wir um eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises innerhalb der ersten drei Tage.
    Eine Stornierung ist bis zum Samstag um 15:00 Uhr eine Woche vor Reiseantritt möglich, die Anzahlung verfällt bei einer Stornierung der Reise innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt.
  5. An  allen  vom  Auftraggeber  eingebrachten  Sachen  jeder  Art  ist  hinsichtlich  sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
  6. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Ferienhaus Büttner mitzuteilen.
  7. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Zahlung die jeweils für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen zur Eindämmung der Geldwäsche.

IV. Rücktritt des Hotels

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Ferienhaus Büttner gesetzten   angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Das Ferienhaus Büttner ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde
    -    in Zahlungsschwierigkeiten gerät
    -    einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt hat
    -    oder gegenüber dem Kunden ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das
    Amtsgericht  beschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
  3. Ferner ist das Ferienhaus Büttner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    - höhere Gewalt oder andere vom Ferienhaus Büttner nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    - Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
    - das  Ferienhaus Büttner  begründeten  Anlass  zu  der  Annahme  hat,  dass  die  Beherbergung und/oder  Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhaus Büttner in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienhaus Büttner zuzurechnen ist oder
    - ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
  4. Das Ferienhaus Büttner hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienhaus Büttner entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche gemäß Ziff. IX bleiben unberührt.

V. Stornierung durch den Kunden

  1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
  2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
    2.1     Bei einer Stornierung hat der Kunde 90 % des vereinbarten Preises pro Nacht zu zahlen.
    2.3     Bei individuellen Reservierungen gelten die Stornierungsfristen der schriftlichen Bestätigung.
  3. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

VI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Ferienhaus Büttner für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Ferienhaus Büttner von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das Ferienhaus Büttner verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass der Kunde dem Ferienhaus Büttner unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.
  3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes des Ferienhaus Büttner bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Das Ferienhaus Büttner ist berechtigt, hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die  Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Ferienhaus Büttner, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des Ferienhaus Büttner fallen.
  4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Ferienhaus Büttner berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Ferienhaus Büttner ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.
  5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des
    Ferienhaus Büttner ungenutzt, ist das Ferienhaus Büttner berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.

VIII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände

  1. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen
    zu entsprechen. Das Ferienhaus Büttner kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
  2. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt.
  3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Ferienhaus Büttner die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.  Verbleiben die Gegenstände im Ferienhaus Büttner,  kann das Ferienhaus Büttner für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Ferienhaus Büttner der eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für  Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Ferienhaus Büttner gebracht worden sind.

IX. Haftung des Gästehaus / Ferienhaus Büttner

  1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, das Ferienhaus Büttner oder die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Ferienhaus Büttner haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt bzw. die Schadensersatzansprüche beruhen auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Ferienhaus Büttner nicht für eingebrachte Sachen
  3. Das Ferienhaus Büttner haftet nicht für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Stellplatz des Ferienhaus Büttner abgestellt ist. Das Ferienhaus Büttner haftet nicht für Schäden, die allein durch andere sonstige dritte Personen zu  verantworten sind.  Das Ferienhaus Büttner haftet im Verhältnis zu Kunden  nicht  für Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Ferienhaus Büttner bzw. der gesetzlichen Vertreter oder  Erfüllungsgehilfen des Ferienhaus Büttner ebenso wie die  Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt hiervon unberührt.

X. Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Ferienhaus Büttner ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Ferienhaus Büttner.
  3. Ausschließlicher  Gerichtsstand  -  auch  für  Scheck-  und  Wechselstreitigkeiten  ist  im  kaufmännischen Verkehr der Sitz des Ferienhaus Büttner. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Ferienhaus Büttner.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

XII. Ergänzende Bestimmungen für den Erwerb von Gutscheinen

  1. Die Annahme des Vertragsangebots des Kunden gemäß Ziff. II. 1. dieser AGB erfolgt im Falle einer Gutscheinbestellung in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Gutschein vom Ferienhaus Büttner erhält.
  2. Aufgrund eines vom Ferienhaus Büttner erworbenen Gutscheins ist der Kunde berechtigt, vom Ferienhaus Büttner die im Gutschein aufgeführte Leistung zu fordern. Die aufgrund des Gutscheins vom Ferienhaus Büttner zu erbringende  Leistung  erfolgt  auf  Grundlage dieser AGB. Das Ferienhaus Büttner ist nur gegen Vorlage des  Gutscheins zur Leistung verpflichtet (Kleines  Inhaberpapier  gemäß  §§ 807,  793 ff. BGB).
  3. Der Kunde ist berechtigt, den Gutschein an Dritte weiterzugeben, insbesondere zu verschenken. Auf Wunsch des Kunden legt das Ferienhaus Büttner bereits auf dem Gutscheinformular einen Dritten fest, der den Gutschein erhalten soll. Die Festlegung eines Namens auf dem Gutschein berührt die unter Ziff. XII. 2 beschriebene rechtliche Qualität des Gutscheins nicht.
  4. Ist der Kunde Verbraucher und schließt er mit dem Ferienhaus Büttner durch Erwerb eines Gutschein unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln einen Vertrag ab, so steht ihm ein Widerrufsrecht nach §§ 355, 312g, 312c BGB zu. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem  Verbraucher und  einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung zum Gegenstand hat und sich das Ferienhaus Büttner verpflichtet hat, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Dies ist insbesondere bei Gutscheinen mit bestimmtem Reservierungsdatum der Fall.

XIII. Widerrufsrecht

Sofern der Kunde Verbraucher ist, hat dieser bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über dass das Ferienhaus Büttner entsprechend dem gesetzlichen Muster nachfolgend zu informieren.

XIV. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten  betreffend  vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen  erwachsen. Nähere  Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: ec.europa.eu/consumers/odr.  Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet. 

Stand: 28.11.2021

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